Kinderrecht: Keine Kinderarbeit
Wie wird Kinderarbeit definiert?
Ab wann Kinderarbeit als solche definiert ist, hängt vom Alter der Kinder, von der Art, dem Umfang und den Umständen der Arbeit, aber auch von den einzelnen Staaten ab.
Kinderarbeit kann als Arbeit definiert werden, die Kinder ihrer Kindheit, ihren Entwicklungsmöglichkeiten und ihrer Würde beraubt. Es bezieht sich auf Arbeit, die seelisch, körperlich, sozial oder moralisch gefährlich und schädigend für Kinder ist und die Kinder vom regelmäßigen Schulbesuch abhält. Kinderarbeit verstößt gegen die weltweit gültigen Kinderrechte (UN-Konventionen über die Rechte des Kindes).
Die schlimmsten Formen von Kinderarbeit umfassen Sklaverei, Menschenhandel, Zwang zu illegalen Tätigkeiten (z.B. Drogenhandel), Prostitution sowie weitere Arbeiten, die dazu führen, dass die seelische und körperliche Gesundheit der Kinder stark geschädigt wird (ILO Konvention Nr. 182 von 1999).
Aktuelle Entwicklungen zur Abschaffung von Kinderarbeit
Die International Labour Organization (ILO) und United Nations Children’s Fund (UNICEF) stellten einen weltweiten Rückgang der Kinderarbeit von 245,5 Millionen Kindern im Jahr 2000 auf 160 Millionen Kindern im Jahr 2020 fest (-35%). Allerdings verzeichnete die Kinderarbeit v.a. als Folge der Corona-Pandemie wieder einen Anstieg im Jahr 2020. Im Jahr 2020 waren immer noch 79 Millionen Kinder von Kinderarbeit in einer besonders schlimmen Form betroffen.
100 Millionen
Der landwirtschaftliche Sektor birgt ein außerordentlich hohes Risiko für Kinderarbeit. Rund 70% aller von Kinderarbeit betroffenen Mädchen und Jungen waren 2020 in der Agrarwirtschaft tätig. Der Anteil im Service- und Industriesektor lag bei 19.7% bzw. bei 10.3%.
70%
In Subsahara-Afrika ist das Risiko für Kinderarbeit besonders hoch. Der Anteil an der weltweit erfassten Kinderarbeit lag im Jahr 2020 bei fast 24% (86.6 Millionen Kinder). Und wer jetzt denkt, Kinderarbeit gibt es in Europa und Nordamerika nicht, irrt. Im Jahr 2020 registrierten die ILO und UNICEF 3.8 Millionen Mädchen und Jungen, die von Kinderarbeit betroffen waren.
Die Abschaffung der Kinderarbeit ist eine von fünf Kernarbeitsnormen der ILO. Eine gemeinsame Initiative der ILO und der globalen Plattform Alliance 8.7 hat 2021 das Internationale Jahr zur Beseitigung der Kinderarbeit gestartet. Demnach sollen Regierungen alle notwendigen Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Kinderarbeit jeglicher Form bis zum Jahr 2030 vollständig abzuschaffen und damit einen Beitrag zur Erreichung des Ziels 8.7 der Sustainable Development Goals (SDG) der UN zu leisten.
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2030
Was können Unternehmen im Rahmen der Umsetzung von Sorgfaltspflichten tun?
Unternehmen, unabhängig von Größe und Sektor, sollten Kinderrechte umfänglich schützen. Neben dem rechtlichen Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes können sich Unternehmen beim Schutz von Kinderrechten zusätzlich auf Leitfäden von menschenrechtlichen Organisationen stützen. So stellt beispielsweise UNICEF, Save the Children und Global Compact den Leitfaden für “Kinderrechte und unternehmerisches Handeln.
Grundsätze zum Schutz und zur Förderung von Kinderrechten
durch Unternehmen” zur Verfügung.
Quellen und weiterführende Informationen:
Erläuterung von Kinderarbeit (ILO)
Konvention über die Recht des Kindes (UNICEF)
Kinderarbeit Fragen und Antworten (UNICEF)
Child Labour: Global estimates 2020, trends and
the road forward (ILO, UNICEF)