EU-Kommission verbannt in Zwangsarbeit hergestellte Produkte

Nach Schätzungen der EU sind rund 27,6 Millionen Menschen weltweit von Zwangsarbeit betroffen. Dem möchte die EU mit einem Verbot von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt werden, entgegentreten.

Der Vorschlag vom 14.09.2022 umfasst dabei alle Wirtschaftszweige, Unternehmen und Produkte. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in der EU für den Inlandsverbrauch oder die Ausfuhr hergestellt werden oder aus Drittstaaten importiert werden.

Die Verordnungsvorschlag nimmt auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht aus. Für sie wird es allerdings passende Unterstützungsinstrumente geben. Mehr Informationen zu diesem wichtigen Vorschlag über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt findet ihr hier.